Bisher wurden die Bergbauernbetriebe sowie die Betriebe des Grenzlandgebietes und sontige Regionalförderungsgebiete in die agrarische Regionalförderung einbezogen. Dabei war das Gebiet der Grenzlandförderung als entwicklungsschwaches, peripheres Gebiet hauptsächlich aufgrund der geographischen Lage an der Grenze zu den Staaten Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien definiert worden. Anläßlich der Einführung von Direktzahungen als Förderungsmaßnahme außerhalb des Bergbauerngebietes ist eine Darstellung der Problemsituation und eine an lndikatoren nachvollziehbare Abgrenzung der Gebiete, in denen diese Maßnahme eingesetzt werden sollte, erforderlich geworden. Zudem ist eine Überarbeitung der bisherigen Regionalförderungsgebiete durch die Prüfung der Förderungsbestimmungen auf ihre Verträglichkeit mit den EG-Richtlinien sowie aufgrund der Veränderungen in den östlichen Nachbarstaaten notwendig geworden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe des BMLF "Abgrenzung von Problemgebieten" hat die Bundesanstalt für Bergbauernfragen an der Erstellung grundlegender Analysen zur regionalen Situation und zur Methode der Gebietsabgrenzung mitgewirkt.
Projekt
abgeschlossen
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